Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dhoch2.
b) Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen
ihre Gültigkeit. 1. Geltung
a) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen,
Beratungsleistungen und sonstige Leistungen durch Dhoch2,
sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung
abgeändert oder ausgeschlossen werden.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden auch dann nicht verpflichtend, wenn diesen durch
uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
c) Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht von uns schriftlich
bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, Ansprüche
aus unserer Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.
2. Angebot und Abschluss
a) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Soweit Angestellte oder freie Mitarbeiter mündliche
Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über
den schriftlich festgelegten und bestätigten Vertragsumfang
hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen
Bestätigung durch Dhoch2.
b) Beschreibungen, Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Preislisten,
Drucksachen, Kataloge, Datenträger etc., die unseren
Angeboten beigefügt sind, sind nach bestem Wissen
gefertigt bzw. zusammengestellt. Die darin gemachten Angaben
sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften
werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
Dhoch2 erhebt für die Angebote und die zugehörigen
Unterlagen das Urheberrecht und das Eigentumsrecht. Weitergabe
an Dritte sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen
ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Dhoch2
gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
c) Erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Zeichnungen oder
sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch
Schutzrechte Dritter verletzt, so hat uns der Auftraggeber
gegenüber sämtlicher Schadensersatzansprüche
des Schutzinhabers freizustellen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, uns für etwaige Prozesskosten auf Verlangen
einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
d) Maßgebend für das Angebot zur Erstellung
einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind
die vom Besteller überlassenen Zeichnungen Konstruktionsvorschläge,
Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche
Absprachen.
e) Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden
ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen
in Rechnung gestellt. 3. Verzug, Unmöglichkeit
der Lieferung, Ausführung
a) Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind nur
dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen
verstehen sich stets ausschließlich jeglicher Transportdauer
der zuzustellenden Unterlagen.
b) Die Frist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten
(vollständige technische Klärung). Werden nachträgliche
Vertragsveränderungen vereinbart oder werden alle
erforderlichen Informationen, die durch den Auftraggeber
bereitgestellt werden sollen, uns nicht rechtzeitig übergeben,
ist auch der Termin neu zu vereinbaren.
c) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen
Ereignissen, wie Energie- oder Rohstoffmangel, Streik
oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von
Zulieferungen, Krankheit oder Todesfall, tritt Lieferverzug
nicht ein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht
zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als
6 Werktage überschritten wird. Ansonsten verpflichtet
sich der Auftraggeber, die Fristen angemessen zu verlängern.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
d) Der Auftraggeber kann von Dhoch2 einen Verzugsschaden
nur dann verlangen, wenn uns grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zur Last fällt.
e) Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während
der Ausführungszeit vorbehalten, soweit der Auftragsgegenstand
in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderungen
für den Auftraggeber zumutbar sind. Änderungen
zum Zwecke des Fortschrittes sind jederzeit möglich
und bedürfen keiner Vorankündigung.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer
in der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich
festgelegten Höhe (z.Zt. 19%).
b) Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zu leisten, wenn nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde.
c) Bei längerer Bearbeitungsdauer der Aufträge
können durch Dhoch2 monatliche Abschlags-zahlungen gefordert
werden. Die Höhe richtet sich nach den jeweils erbrachten
Leistungen.
d) Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage
zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.
Darüber hinaus kann Dhoch2 die Erfüllung bereits
beauftragter Leistungen ablehnen, bis die fälligen
Forderungen ausgeglichen sind und für die ausstehenden
Leistungen Vorauszahlungen geleistet sind.
e) Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige
Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben
worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung
von Schecks. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung
während des Zahlungsverzuges einen Betrag von 5,-
EUR zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom
Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt
uns vorbehalten.
f) Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen
des Auftraggebers ist nicht statthaft, sofern diese nicht
rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
ist ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht auf
dem selben Vertragsverhältnis beruht. Wird eine Mängelrüge
geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Auftraggebers
nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der zu
den aufgetretenen Mängeln in einem angemessenen Verhältnis
steht. 5. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Dhoch2
oder einem Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen
wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.
b) Schadensersatzansprüche verjähren in einem
Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Auftraggeber
Kenntnis von dem Schaden erlangt, ohne Rücksicht
auf diese Kenntnis in zwei Jahren von dem schädigenden
Ereignis an. §852 BGB bleibt unberührt.
c) Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und
Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar
festgestellt werden können, sind uns unverzüglich
nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser
Wissen Änderungen durchgeführt werden.
e) Trotz sorgfältiger Prüfung der von uns versandten
Dateien mittels aktueller Antivirenprogramme sind diese
durch den Empfänger nochmals zu überprüfen.
Eine Haftung für oder durch Computerviren, die mittelbare
oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher
Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
f) Dhoch2 haftet nicht für indirekte Schäden und
Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen,
Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste
sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme. 6.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen
und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen)
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, Weiden als Sitz von Dhoch2.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln
sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltendem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen
der Bedingung unwirksam sein, verpflichten sich die Vertragspartner,
eine dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten
kommenden zulässigen Regelung zu praktizieren. Ist
diese nicht feststellbar, gilt die gesetzliche Regelung.
7. Datenschutz
a) Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung
Ihrer Betriebs- und Geschäftsangelegen-heiten
b) Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis,
dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung
beigestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch gespeichert
werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung
dieser Daten besteht jedoch nicht. 8.
Zusatz
a) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden oder der Text dieser AGB eine Regelungslücke
enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame
oder unvollständige Bestimmung durch angemessene
Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt
davon unberührt.
Dhoch2 Diegel´s Dienstleistungen staatl. gepr. Bautechniker René Diegel, Schulstraße 57a, 92690 Pressath
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