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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dhoch2.
b) Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.

1. Geltung
a) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Beratungsleistungen und sonstige Leistungen durch Dhoch2, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn diesen durch uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
c) Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.

2. Angebot und Abschluss
a) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Soweit Angestellte oder freie Mitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlich festgelegten und bestätigten Vertragsumfang hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch Dhoch2.
b) Beschreibungen, Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Preislisten, Drucksachen, Kataloge, Datenträger etc., die unseren Angeboten beigefügt sind, sind nach bestem Wissen gefertigt bzw. zusammengestellt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
Dhoch2 erhebt für die Angebote und die zugehörigen Unterlagen das Urheberrecht und das Eigentumsrecht. Weitergabe an Dritte sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Dhoch2 gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
c) Erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat uns der Auftraggeber gegenüber sämtlicher Schadensersatzansprüche des Schutzinhabers freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für etwaige Prozesskosten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
d) Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.
e) Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

3. Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung, Ausführung
a) Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen verstehen sich stets ausschließlich jeglicher Transportdauer der zuzustellenden Unterlagen.
b) Die Frist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten (vollständige technische Klärung). Werden nachträgliche Vertragsveränderungen vereinbart oder werden alle erforderlichen Informationen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden sollen, uns nicht rechtzeitig übergeben, ist auch der Termin neu zu vereinbaren.
c) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, Krankheit oder Todesfall, tritt Lieferverzug nicht ein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 6 Werktage überschritten wird. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber, die Fristen angemessen zu verlängern. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
d) Der Auftraggeber kann von Dhoch2 einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
e) Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während der Ausführungszeit vorbehalten, soweit der Auftragsgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Änderungen zum Zwecke des Fortschrittes sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.

4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 19%).
b) Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
c) Bei längerer Bearbeitungsdauer der Aufträge können durch Dhoch2 monatliche Abschlags-zahlungen gefordert werden. Die Höhe richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen.
d) Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus kann Dhoch2 die Erfüllung bereits beauftragter Leistungen ablehnen, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen sind und für die ausstehenden Leistungen Vorauszahlungen geleistet sind.
e) Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung während des Zahlungsverzuges einen Betrag von 5,- EUR zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
f) Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der zu den aufgetretenen Mängeln in einem angemessenen Verhältnis steht.

5. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Dhoch2 oder einem Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.
b) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. §852 BGB bleibt unberührt.
c) Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und
Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.
e) Trotz sorgfältiger Prüfung der von uns versandten Dateien mittels aktueller Antivirenprogramme sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für oder durch Computerviren, die mittelbare oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
f) Dhoch2 haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Weiden als Sitz von Dhoch2.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingung unwirksam sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommenden zulässigen Regelung zu praktizieren. Ist diese nicht feststellbar, gilt die gesetzliche Regelung.

7. Datenschutz
a) Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Betriebs- und Geschäftsangelegen-heiten
b) Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung
beigestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.

8. Zusatz
a) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Text dieser AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.

Dhoch2 Diegel´s Dienstleistungen
staatl. gepr. Bautechniker René Diegel, Schulstraße 57a, 92690 Pressath

 
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